Information zum – Volksbegehren für größere Mindestabstände von Windrädern zu Wohnbebauungen und gegen Windräder im Wald-

Haben Sie sich bereits am Volksbegehren für größere Mindestabstände von Windrädern zu Wohnbebauungen und gegen Windräder im Wald beteiligt? Am einfachsten geht das durch die Beantragung der Briefwahlunterlagen direkt im Internet unter www.volksbegehren-windkraft.de. Hinweis:  Die Briefwahlunterlagen bitte zweifach unterschreiben! Sie können sich natürlich auch persönlich im Amt Brück gleich in die Eintragungslisten für das Volksbegehren eintragen lassen – bitte Personalausweis nicht vergessen. Bis Mittwoch, den 6. Juli 2016, 15.30 Uhr, können Sie das Volksbegehren unterstützen:Amt Brück, Ordnungsamt/ Einwohnermeldeamt, Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück, Raum 108 / Eintragungszeiten:  Montag und Mittwoch:  9:00-12:00 und 13:00-15.30 Uhr; Dienstag:          9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr; Donnerstag: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr, Freitag:           9:00-12:00 Uhr. Zusätzlich ist die Eintragung zum Volksbegehren während der Sprechstunden des Mobilen Bürgerservice für alle berechtigten Personen zu folgenden Zeiten und an folgenden Orten möglich:

Borkheide, Kirchanger 4 (Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr)  / Mittwoch:     9:00-11:00 Uhr / Golzow, Lehniner Str. 11 (Kindertagesstätte)   Mittwoch: 13:00-15:00 Uhr Wie immer finden Sie aktuelle Infos auf unserer Homepage www.waldkleeblatt.de.

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