Beitragsordnung

Beitragsordnung für den gemeinnützigen Verein „Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V.“ mit Sitz in Fichtenwalde

(In der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.03.2015)

§ 1 Allgemeines

Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.

§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

1. Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt EUR 20,00 pro Kalenderjahr. Der ermäßigte Beitragssatz für Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose beträgt 10,00 Euro pro Kalenderjahr.

2. Der Beitrag für Einzelunternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Personengesellschaften und juristische Personen beträgt EUR 50,00 pro Kalenderjahr.

3. Die vorgenannten Beitragssätze gelten sowohl für ordentliche Mitglieder als auch für Fördermitglieder.

4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht

1. Der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei der Neuaufnahme von Mitgliedern gemäß § 5 der Satzung zur Zahlung fällig. Ansonsten wird der Mitgliedsbeitrag jeweils mit dem Beginn eines Kalenderjahres im Voraus fällig.

2. Geht ein Aufnahmegesuch auf Mitgliedschaft im Verein beim Vorstand nach dem 31. Oktober eines Kalenderjahres ein, so wird ein Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr nicht mehr erhoben.

3. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung des Beitrages; Mahnung

1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres im Voraus fällig. Es kann auch eine Einzugsermächtigung erteilt werden.

2. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung, in der ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird. Erfolgt bis zum festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von EUR 5,00 fällig.

§ 5 Ausschluss

Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches den Beitrag nicht nach der zweiten Mahnung entrichtet hat, aus dem Verein auszuschließen.

§ 6 Veränderungen

Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand und dem Kassierer mitzuteilen. Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr.

§ 7 Beitragsverwaltung

Die Beitragsverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die persönlichen Daten der Mitglieder gem. Aufnahmeantrag werden zu diesem Zwecke nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert.

§ 8 Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 06.12.2011 beschlossen und durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.03.2015 aktualisiert.

Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

Fichtenwalde, 03.03.2015

gez. Dr. Winfried Ludwig, Vorsitzender
gez. Eveline Kroll, stellv. Vorsitzende

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