- Verzicht auf die Errichtung weiterer Windkraftanlagen (WKA), bis Grundsatzfragen der Gefährdung von Mensch und Natur, der Energiespeicherung und -weiterleitung geklärt sind.
- Keine WKA in Wäldern, Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
- Mindestabstand der WKA von 2.000 m zu Wohnbebauungen (auch zu kleineren Siedlungen im Außenbereich) und von 3.000 m zu Gesundheitseinrichtungen/Kliniken/Krankenhäusern.
- Sofortige Abschaffung der ungerechtfertigten Subventionierung „alternativer“ Energien durch das EEG.
- Sofortige Abschaffung der gesetzlichen Regelung zur Privilegierung der Errichtung von WKA.
- Der Erhöhung der Energieeffizienz/Energieeinsparung ist deutlich Vorrang vor dem weiteren Ausbau der Energieerzeugung zu geben.
- Wenn überhaupt, dann erfordert der Ausbau „erneuerbarer“ Energien in erster Linie eine Stabilisierung der grundlastfähigen Energieerzeugung, die Entwicklung wirtschaftlicher Speicher- und Transportmöglichkeiten.
- Wirkliche Mitsprache der Bürger und Gemeinden beim Planungsprozess von WKA und keine Beeinflussung durch am Ende auch noch unwirtschaftliche sogenannte „Beteiligungs-“Modelle an Windparks.
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