Anerkennung der Klimaschutzleistung von Wald, Wiesen und Äcker – das regelt die EU-Verordnung LULUCF

Dass Wälder CO2 abbauen, ist bekannt. In der Öffentlichkeit wird diese Leistung hauptsächlich den tropischen Urwäldern zugeschrieben. Die borealen und die Wälder der gemäßigten Zonen können zwar nicht so schnell CO2 aufnehmen, dafür zersetzen Pilze, Insekten und andere Tiere die pflanzliche Biomasse auch wesentlich langsamer, sodass wenig CO2 in die Luft abgegeben wird und die Böden als wertvolle CO2-Senken dienen. In der Klimakonferenz von Katowice 2018 wurde auch die CO2-Speicherung der Nutzwälder durch Entnahme von Bäumen für  langfristig genutztes Bau- und Möbelholz anerkannt. Die Klimaschutzwirkung der Nutzwälder ist nicht schlechter als die der Urwälder. Bei der Artenvielfalt gibt es Unterschiede. Hier darf kein Gegensatz entstehen. Der CO2-Abbau der Wälder liegt in Deutschland bei 14 Prozent aller CO2-Emissionen. Die Erneuerbaren Energien vermeiden 3,5 Prozent.

2021 tritt die EU-Verordnung LULUCF für Wald, Äcker und Wiesen, 2026 für Moore in Kraft. Wie erfolgt die Berechnung? Wem der Aufdruck „CO2 neutral“ auf Dieselbussen im Kreis Potsdam-Mittelmark aufgefallen ist, der wundert sich vielleicht. Es gibt einen Zertifikatehandel. CO2-intensive Firmen haben Zertifikate erhalten, die sie verkaufen können, wenn sie CO2-ärmer produzieren. Um den CO2-Ausstoß zu verringern, werden die Zertifikate jährlich verknappt. Ab 2021 soll die Klimaschutzleistung durch den Landsektor einberechnet werden. Das leuchtet ein, ist aber in der Praxis kompliziert.   

Weiterführendes finden Sie unter https://www.bmu.de/pressemitteilung/eu-schafft-klarheit-bei-klimaschutz-durch-waelder-und-boeden/ und hier https://ec.europa.eu/clima/policies/forests/lulucf_sv?2nd-language=de

https://www.bmu.de/pressemitteilung/eu-schafft-klarheit-bei-klimaschutz-durch-waelder-und-boeden/
https://ec.europa.eu/clima/policies/forests/lulucf_sv?2nd-language=de

Visits: 7