12. ordentlichen Mitgliederversammlung / Donnerstag, 30.03.2023 / 19 Uhr im „Fliegerheim“ (Friedrich-Engels-Str. 9 in 14822 Borkheide) / Essen ab 17.30 Uhr / Gäste sind herzlich willkommen
März 30 @ 17:30 - 21:00
Einladung zur 12. ordentlichen Mitgliederversammlung / Donnerstag, 30.03.2023 / 19 Uhr / im „Fliegerheim“ (Friedrich-Engels-Str. 9 in 14822 Borkheide / Bereits ab 17:30 Uhr für Teilnehmer/-innen zum Essen
Sehr geehrtes Vereinsmitglied,
lt. § 8 (1) der Satzung unseres e.V. soll die ordentliche Mitgliederversammlung im 1. Quartal eines jeden Jahres stattfinden / zur Mitgliederversammlung ist mindestens lt. § 8 (2) der Satzung zwei Wochen vorher (schriftlich/auch per Mail) einzuladen.
Ich möchte Sie hiermit im Namen des Vorstandes zu unserer 12. ordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, 30.03.2023 / 19 Uhr in das „Fliegerheim“ (Friedrich-Engels-Str. 9 in 14822 Borkheide einladen.
Teilnehmer/-innen, die bereits zum Essen kommen möchten, werden gebeten, entsprechend früher (ab 17:30 Uhr) zu erscheinen.
Vorläufige Tagesordnung:
Beschluss zur Tagesordnung
Bericht des Vorstandes
Bericht des Kassenwarts und der Revisoren
Anfragen und Diskussion zu den Berichten
Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2020
Vorstellung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung / es gilt dafür § 8 (3) der Satzung (s. unten)
Die Satzungsänderung ist am Ende beigefügt.
Die Satzungsänderung ist erforderlich, um die in der Praxis erweiterten Wirkungsbereiche des Vereins zu
dokumentieren / in der Satzung zu verankern. Damit wird der Verein auch offiziell „breiter“ aufgestellt.
Rein vorsorglich wird auf zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung geltenden Corona-Regelungen verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Winfried Ludwig
Vorsitzender
Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V.
————————- Entwurf der Satzungsänderung ——————
Satzung des Vereins „Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V.“
in der Fassung der Gründungsversammlung vom 06.12.2011 in Fichtenwalde; geändert durch Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 01.07.2014, der vierten ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.03.2015, und der zehnten ordentlichen Mitgliederversammlung am 11.08.2021 und der … ordentlichen Mitgliederversammlung am … .
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Fichtenwalde und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen.
(3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Der Vereinszweck besteht in der Förderung
des Umweltschutzes und
der Förderung der Landschaftspflege.;
des bürgerschaftlichen Engagements
des demokratischen Staatswesens;
der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung sowie
des Tierschutzes.
Der Vereinszweck soll insbesondere durch
Förderung und Durchführung von LärmschutzMaßnahmen mit den Schwerpunkten der Verhinderung von Gesundheitsschäden insbesondere B. durch
Infraschall (z.B. durch Windräder),
Flugzeuglärm (z.B. durch die An- und Abflüge zum/vom Flugplatz Berlin-Brandenburg in Berlin-Schönefeld – BER),
Autobahnlärm (verursacht durch die A 10 / A 9 / A 2) und
Eisenbahnlärm (Eisenbahnlinie nach Dessau);
Industrieanlagen / Industriegebiete einschl. von Anlagen der Energieerzeugung und Verteilung;
Durchführung und Förderung von Maßnahmen die die Schädigung des natürlichen Lebensraums der Menschen, Tiere und Pflanzen verhindern;
Durchführung und Förderung von Maßnahmen im Sinne der im Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) formulierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege[2];
Aufzeigen von Gefahrenpotentialen und Handlungskonzepte zur Gefahrenabwehr (gegenüber aus Lärmbelastung/Emissionen resultierenden Gesundheitsrisiken) für die betroffene Bevölkerung;
Durchführung von Maßnahmen des klimagerechten Wald- und Naturraumumbaus;
Förderung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere für den Erhalt und die Wiederherstellung einer naturnahen Kulturlandschaft;
Unterstützung der betroffenenr Anwohner durch Einflussnahme für verstärkten Lärmschutz auf allen politischen Ebenen und mit juristischen Mitteln;
Zusammenarbeit mit Institutionen zur Erforschung/Umsetzung und Propagierung der o.g. Themen;
Beratung zur Gründung und Umsetzung von Initiativen, die sich mit örtlichen und überörtlichen Umwelt-, Natur- Landschafts- und Lärmschutzes Maßnahmen zur Umsetzung des Vereinszwecks gem. Satz 1 befassen;
Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Informationsveranstaltungen für betroffene Anwohner unter Hinzuziehung von unabhängigen Fachleuten und verantwortlichen Politikern;
verwirklicht werden.
[1] Zur Verbesserung der Lesbarkeit des Textes wird die männliche Form verwendet, dies schließt aber alle Geschlechter gleichermaßen ein.
[2] Dies sind im Sinne des Vereinszwecks insbesondere die in § 1 Abs. 2 des BbgNatSchG formulierten Ziele:
„ …
Bei der Planung von ortsfesten baulichen Anlagen, Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorhaben sind die natürlichen Landschaftsstrukturen zu berücksichtigen. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen so zusammengefasst werden, dass die Zerschneidung und der Verbrauch von Landschaft so gering wie möglich gehalten werden.
Im besiedelten Bereich sind ausreichend Freiräume, Grünflächen und Gehölzgrün zu erhalten oder neu anzulegen und zweckmäßig den Bauflächen zuzuordnen. Noch vorhandene Naturbestände wie naturnahe Wälder, Bachläufe, Weiher, Hecken, Wegraine und andere Saumbiotope sind zu erhalten und zu entwickeln.
Die Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zwecke der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichend Flächen für die Erholung bereitzustellen. Zur Erholung im Sinne des Satzes 3 gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.
Einladung zur 12. ordentlichen Mitgliederversammlung / Donnerstag, 30.03.2023 / 19 Uhr / im „Fliegerheim“ (Friedrich-Engels-Str. 9 in 14822 Borkheide / Bereits ab 17:30 Uhr für Teilnehmer/-innen zum Essen
Sehr geehrtes Vereinsmitglied,
lt. § 8 (1) der Satzung unseres e.V. soll die ordentliche Mitgliederversammlung im 1. Quartal eines jeden Jahres stattfinden / zur Mitgliederversammlung ist mindestens lt. § 8 (2) der Satzung zwei Wochen vorher (schriftlich/auch per Mail) einzuladen.
Ich möchte Sie hiermit im Namen des Vorstandes zu unserer 12. ordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, 30.03.2023 / 19 Uhr in das „Fliegerheim“ (Friedrich-Engels-Str. 9 in 14822 Borkheide einladen.
Teilnehmer/-innen, die bereits zum Essen kommen möchten, werden gebeten, entsprechend früher (ab 17:30 Uhr) zu erscheinen.
Vorläufige Tagesordnung:
Die Satzungsänderung ist am Ende beigefügt.
Die Satzungsänderung ist erforderlich, um die in der Praxis erweiterten Wirkungsbereiche des Vereins zu
dokumentieren / in der Satzung zu verankern. Damit wird der Verein auch offiziell „breiter“ aufgestellt.
7. Sonstiges
Gem. § 8 (3) der Satzung (https://waldkleeblatt.de/wp-content/uploads/2021/08/21-08-11-Vereinssatzung-lt.-10.-MV.pdf) ist geregelt: „Satzungsänderungen sowie eine Änderung des Vereinszwecks bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.“
GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN!
Rein vorsorglich wird auf zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung geltenden Corona-Regelungen verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Winfried Ludwig
Vorsitzender
Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V.
————————- Entwurf der Satzungsänderung ——————
Satzung des Vereins „Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V.“
in der Fassung der Gründungsversammlung vom 06.12.2011 in Fichtenwalde; geändert durch Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 01.07.2014, der vierten ordentlichen Mitgliederversammlung am 03.03.2015, und der zehnten ordentlichen Mitgliederversammlung am 11.08.2021 und der … ordentlichen Mitgliederversammlung am … .
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann
„Waldkleeblatt – Natürlich Zauche e.V.“.[1]
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Fichtenwalde und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen.
(3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Der Vereinszweck besteht in der Förderung
Der Vereinszweck soll insbesondere durch
verwirklicht werden.
[1] Zur Verbesserung der Lesbarkeit des Textes wird die männliche Form verwendet, dies schließt aber alle Geschlechter gleichermaßen ein.
[2] Dies sind im Sinne des Vereinszwecks insbesondere die in § 1 Abs. 2 des BbgNatSchG formulierten Ziele:
„ …
…“
Aufrufe: 5
Details