Offener Brief / Roden für Windräder / Alles nicht so schlimm Herr Dörflinger?
Liebe Leserinnen und Leser,
den nachstehenden “Offenen Brief” habe ich heute an die MAZ und den LPV Potsdamer Kulturlandschaft e. V. gesendet und gebe ihn hiermit der Öffentlichkeit zur Kenntnis:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem „offenen Brief“ ich nehme Bezug auf den Artikel in der MAZ vom 09./10. März 2024 auf Seite 22 von Frau Annika Jensen (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Briefes leider noch nicht online).
Hier wird der Bliesendorfer Bewohner, Herr Dieter Dörflinger, mit folgenden Äußerungen zum Bau von sechs Windenergieanlagen (WEA) auf den Dachsbergen zwischen Ferch (Gemeinde Schwielowsee), Bliesendorf (Stadt Werder) und Fichtenwalde (Stadt Beelitz) zitiert:
„… ich finde den Eingriff sehr übersichtlich und verhältnismäßig“ und
„Man wird sie wohl kaum sehen, weil sie in der Hügellandschaft und im Wald verschwinden.“ (Hervorhebung der Autor)
Man kann ja zur „Energiewende“ stehen wie man will, aber Herr Dieter Dörflinger verliert kein Wort zur Bedeutung von Wald in Zeiten des Klimawandels, den gesundheitlichen und Brand-Gefahren von WEA (in einem Wasserschutzgebiet!) und den Gefährdungen der Umwelt und Natur durch WEA.
Nun wäre das nicht besonders erwähnenswert, wenn Herr Dieter Dörflinger irgendein Bewohner von Bliesendorf wäre. Ist er aber nicht!
Herr Dieter Dörflinger ist Vorsitzender des renommierten „LPV Potsdamer Kulturlandschaft e. V.“ mit eigener Geschäftsstelle, fünf fest angestellten Mitarbeitern (ein weiterer wird gerade gesucht) und Waldbesitzer.
Lt. Homepage gehören zu den Zielen seines Vereins:
„In einer von menschlicher Gestaltung geprägten Landschaft wie der Potsdamer Kulturlandschaft ist die Pflege in höherem Maße notwendig als in Naturlandschaften. Trotzdem gilt es auch hier den Ausgleich zwischen kulturell und ökologisch bedeutsamen Flächen sowie Elementen zu finden.
Der LPV hat sich Wiederentdeckung, Pflege und behutsame Entwicklung dieser einmaligen Landschaft zur Aufgabe gemacht. Gemeinsam mit verschiedenen Partnern die prägenden Strukturen zu entdecken und deren Elemente zu erhalten oder wieder herzustellen ist dabei wichtig.“ (Hervorhebung der Autor)
Nun müsste man eigentlich davon ausgehen, dass der Vorsitzende eines Landschaftspflege e.V. auch die Landschaft, die er pflegen will, kennt. Und dass er auch über das „Sehen“ hinausdenkt.
Dann wäre ihm oder seiner gut besetzten Geschäftsstelle auch bekannt, dass die WEA in den Dachsbergen in einem Gebiet liegen, das durch die Novellierung des Brandenburger Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2023 (§ 9 Abs.2) besonders geschützt ist.
Im Gesetzt heißt es dazu:
„Das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung oder Veränderung von Anlagen zur Erzeugung oder Nutzung von erneuerbaren Energien überwiegt in der Regel, wenn die daraus folgende Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes reversibel und nicht erheblich ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird. Der Errichtung oder Veränderung von Windenergieanlagen stehen Belange des Denkmalschutzes nicht entgegen, soweit die Windenergieanlagen nicht in der Umgebung eines besonders landschaftsprägenden Denkmals errichtet oder verändert werden. Das für Kultur zuständige Mitglied der Landesregierung bestimmt die näheren Voraussetzungen der Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung oder Nutzung von erneuerbaren Energien durch Verwaltungsvorschrift in enger Abstimmung mit den für Energie, für Umwelt, für Infrastruktur und für Finanzen zuständigen Mitgliedern der Landesregierung.“ (Hervorhebung der Autor)
Auf hiesige Anfrage teilte der Leiter der Regionale Planungsstelle Havelland-Fläming am 16.06.2023 mit:
„Die Standorte der genehmigten Windenergieanlagen des Windparks „Dachsberg“ befinden sich vollständig im Wirkungsraum des besonders landschaftsprägenden Denkmals
– Petzow: Ortskern mit Kirche und Gutshaus „Schloss Petzow”, Gutsgarten, Park, Ziegeleistandort Grelle, Gärtnereigelände, Friedhof, Villa Berglas und Garten
und teilweise in den Wirkungsbereichen der besonders landschaftsprägenden Denkmale
– Caputh: Kirche, Schloss und Schlosspark
– Werder (Havel): Inselstadt mit Stadtkirche sowie
– UNESCO-Welterbe Potsdam.“ (Hervorhebung der Autor)
S. dazu auch die beigefügte Datei „Wirkungsräume…“.
Bedauerlicherweise (oder mit Absicht?) hat das Landesamt für Umwelt Brandenburg im Wissen, dass die o.g. Regelung in Kraft treten wird, vor deren Inkrafttreten die sechs WEA in den Dachsbergen genehmigt.
Ach ja, zu den Zielen des o.g. e.V. noch ein Zitat von dessen Homepage:
„Vorbereitung und Koordination von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden“
Was auch immer das bedeutet, auch für WEA sind Ausgleichmaßnahmen vorgeschrieben …
Zur Problematik WEA in den Dachsbergen haben wir auf unserer Homepage www.waldkleeblatt.de ausführlich berichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Winfried Ludwig
Vorsitzender
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