Keine Windkraftanlagen in Wäldern – Wir klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht! Leider ohne die BI Naturwald!

Wie angekündigt, haben wir als anerkannte Umweltvereinigung im Land Brandenburg nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg hinsichtlich der Genehmigung von sechs Windkraftanlagen im Gebiet „Dachsberge“ (Ferch/Bliesendorf) eingelegt. Das bedeutet, dass wir eine Überprüfung der Genehmigung dieser sechs Windkraftanlagen durch das Bundesverwaltungsgericht anstreben.

Wir stehen nach wie vor dazu, „Keine Windkraftanlagen und Industrieanlagen in Wäldern“ sowie „Priorität des Gesundheitsschutzes der Bewohner in und an Wäldern!“. Hierzu gehört seit Beginn unserer Vereinstätigkeit auch die Forderung nach effektivem (Wald-)Brandschutz.

Wir bedauern in diesem Zusammenhang, dass sich eine kleine Minderheit unserer Vereinsmitglieder offensichtlich nicht mehr diesen Zielen verpflichtet fühlt und als „BI Naturwald“ ihren Austritt am 18.01.2024 aus unserem Verein öffentlich erklärt hat.

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