Bundesregierung kontra Umwelt- und Naturschutz … weitere Beschneidung von Mitwirkungsrechten wird durchgewunken …

Von der Öffentlichkeit bedauerlicherweise kaum beachtet, stirbt soeben in Umsetzung des „Osterpakets“ der Bundesregierung ein weiteres Instrumentarium des Umwelt- und Naturschutzes.
„Die Genehmigung von Windrädern und Stromleitungen soll viel schneller werden. Das Bundeskabinett brachte dafür am Montag die Umsetzung neuer EU-Regeln auf den Weg. Damit soll für Windräder oft die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen.“Nachzulesen in dem heutigen (30.01.2023) Handelsblatt.
Das bedeutet in der Praxis, dass bisherige Prüfungen zum Interessenausgleich zwischen Investitionen (z.B. in Windkraftanlagen) und Umwelt- und Naturschutz einfach „wegrationalisiert“ werden. Sie stören ja nur.

Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist (war?)
“- Beschreibung der Umwelt im Untersuchungsgebiet (Bestandsaufnahme und -bewertung),
– Beschreibung des Vorhabens (z.B. Standort, Art, technische Ausgestaltung, Größe),
– Beschreibung der vernünftigen Alternativen, die vom Vorhabenträger geprüft worden sind,
– Beschreibung der Merkmale des Vorhabens, Standortes und der geplanten Maßnahmen,
mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen,
vermindert, ausgeglichen oder ersetzt werden sollen,
– Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen,
– allgemeinverständliche, nichttechnische Zusammenfassung.”

Quelle = UVP-Portal

Das wird uns jetzt er-spart, stört ja auch nur und dient der Bundesregierung als Vorwand, die oftmals langen Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Dabei wird das Pferd vom Schwanz aufgezäumt. Nicht die Beachtung von Umwelt- und Naturschutz sind schuld an den Verzögerungen der Verfahren, sondern „… dass Behörden unterbesetzt sind, nicht ausreichend Gutachter zur Verfügung stehen oder sinnvolle Maßnahmen wie eine Solardachpflicht auf  Bestandsgebäuden … blockiert werden.“ 
Dieses Zitat stammt aus einem sehr interessanten Statement des NABU zur Problematik. Pikant (und ebenfalls von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen) an der ganzen Sache ist, dass dafür sogar eine Notverordnung der EU bemüht wird.

Nicht die Beschneidung von Prüfungsverfahren sorgt für Akzeptanz, sondern das Mitnehmen der Menschen. Das ist aber oftmals nicht so einfach – also wird es umgangen. 

Ganz am Rande ist das nach Abschaffung der dreistufigen Umwelt-(Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit nun ein weiterer Schritt der Beschneidung demokratischer Rechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden, da deren Klageberechtigung in vielen Fällen von der UVP-Pflicht von Verfahren abhängt.

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