Überarbeitung des Windkrafterlasses im Land Brandenburg – Wir fordern keine Windkraftanlagen im Wald und strengere Kriterien

Erst nach entsprechendem Protest im Umweltministerium wurden auch wir als „kleine“ Umweltvereinigung in die geplante Überarbeitung des Windkrafterlasses einbezogen. Dies haben wir zum Anlass genommen, eine generelle Mitwirkung in strategische Umwelt- und Naturschutzfragen einzufordern. Nun zum Fachlichen: “Zunächst möchten wir anmerken, dass eine alleinige Überarbeitung der TAK als Richtlinie der Landesregierung zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) zu einseitig ist. Ein Windkrafterlass sollte alle Rahmenbedingungen für die Genehmigung von WEA umfassen. Bei der notwendigen Überarbeitung des Leitfadens sind Entscheidungen anderer Bundesländer zu beachten. So ist die Regelung des § 10 (1) des Thüringer Waldgesetzes zu übernehmen ist „Wald darf nur nach vorheriger Genehmigung der unteren Forstbehörde in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Änderung der Nutzungsart). Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig…“ … Für den Fortbestand und einen stabilen Populationstrend windkraftsensibler Vogelarten in Brandenburg ist die Einhaltung der von der LAG VSW formulierten Prüfbereiche unabdingbar. Verbunden damit muss für jeden Windpark eine Einzelfallprüfung auch unter der Verwendung einer standardisierten Raumnutzungsanalyse der windkraftsensiblen und Rote-Liste-Arten in Brandenburg erfolgen. …”…” Den gesamten Wortlaut unserer Stellungnahme finden Sie hier. Danke an den Naturschutzhelfer und FFH-Gebietsbetreuer Karsten Bathe und unsere Vorstände Eva Bogda / Dr. Hans-Joachim Müller für ihre Zuarbeiten.

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