Pressemitteilung von VERNUNFTKRAFT: Perfider Passus: EEG-Novelle untergräbt Rechtsstaat.

­ ­ ­ 26. Oktober 2020
Ein neues Rechtsgutachten analysiert die geplante EEG-Novelle, die Windkraftanlagen zu einer Frage der „öffentlichen Sicherheit“ verklären will. Das Gutachten beleuchtet Hintergründe des Passus und belegt dessen Unvereinbarkeit mit EU-Recht.   ­ ­ ­ ­
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Am 30. Oktober 2020 soll der Bundestag über den Entwurf für ein novelliertes Erneuerbare Energien Gesetz beraten. Der Entwurf sieht vor, die Errichtung von Windkraftanlagen zu einer Frage der öffentlichen Sicherheit zu erheben. Die Bundesinitiative Vernunftkraft hatte in der Verbändeanhörung bereitserhebliche Bedenkengeltend gemacht.  
Da der Gesetzentwurf im weiteren Verlauf noch deutlicher zu Gunsten der Windkraftindustrie verändert wurde, hat der Verband ein Rechtsgutachten zu den geplanten Formulierungen erstellen lassen. Unter Berücksichtigung der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der Passus den gezielten Versuch darstellt, höherrangiges EU-Recht zugunsten der Windkraftbranche zu unterlaufen. Ein solches Vorgehen könne vor dem EuGH keinen Bestand haben.                            
Aus dem Fazit: ­ ­ ­ ­
­ ­ ­ ­ „Wenn, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, von einem Mitgliedstaat Windenergieanlagen unter Missachtung des Unionsrechts als Belang der öffentlichen Sicherheit definiert werden, um über dieses Vehikel in den Anwendungsbereich einer Ausnahmeregelung in der Vogelschutz-RL zu gelangen, wird das in der Vogelschutz-RL vorgesehene – und nicht zur Disposition der Mitgliedstaaten stehende – Tötungsverbot umgangen. Die Rechtsprechung des EuGH belegt, dass solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können.” ­ ­ ­ ­
­ ­ ­ ­ Die Auftraggeber appellieren dringend an alle Abgeordneten, auf Streichung jener Passage zu drängen. Dr. Nikolai Ziegler dazu: ­ ­ ­ ­
­ ­ ­ ­ „Windkraftanlagen eine Bedeutung für die öffentliche Sicherheit anzudichten, ist absurd. Es handelt sich leider nicht um eine Stilblüte, sondern um den Versuch, jedwede Kritik an Windkraftprojekten – wie sie von über 1000 Bürgerinitiativen wohlbegründet artikuliert wird – künftig per Handstreich abbügeln zu können. Um der nimmersatten Windkraftindustrie vollständigen Zugriff auf sensible Gebiete zu verschaffen, soll dieser Passus das EU-Recht beugen. Allein schon aus Respekt vor dem Rechtsstaat appellieren wir an alle Abgeordneten, sich diesem Vorhaben zu widersetzen.“  ­ ­ ­ ­
­ ­ ­ ­ Das von der Kanzlei Caemmerer/Lenz erstellte Gutachten steht dort und unter https://www.vernunftkraft.de/rechtsgutachten-zum-eeg-2020/ zur Ansicht und zum Download bereit.  ­ ­ ­ ­
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Kontakt:
Waltraud Plarre (Pressesprecherin Vernunftkraft)
Tel.: 01732362974
E-Mail: 
presse@vernunftkraft.de  ­ ­ ­ ­

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