Ausschaltung von Bürgerrechten stoppen!

Mit Zustimmung des NATURSCHUTZINITIATIVE e. V. (NI) dürfen wir das Nachstehende Veröffentlichen:

„Der Bund will erneuerbare Energien zur nationalen Sicherheitsfrage machen. Die FDP warnt vor einem „Blanko-Scheck“. Naturschützer sprechen von einer „Lizenz zum Töten geschützter Wildtierarten“. Sie wollen Klage einreichen.“

„Die Windkraftlobby bestellt, die Politik liefert“, kommentiert Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutz Initiative (NI) das geplante Gesetz: „Offensichtlich will die Bundesregierung der Windindustrie eine Art ‚Lizenz zum Töten‘ verschaffen, wenn es darum geht, den Schutz streng geschützter Wildtiere auszuhebeln, die den Profitinteressen der Windlobby entgegen stehen.““ „Der Naturschützer argwöhnt, dass mit dem Verweis auf öffentliche Sicherheitsinteressen in Deutschland die europäischen Artenschutz-Vorgaben unterlaufen werden sollen. „Eine Lex Windenergie lehnen wir daher entschieden ab“, sagte Neumann gegenüber WELT: „Wir würden diese Gesetzesänderung auch nicht klaglos hinnehmen.“

Laden Sie hier ein Muster-Widerspruchsschreiben herunter und beteiligen Sie sich.

https://www.welt.de/wirtschaft/article217618824/EEG-Novelle-Heftige-Kritik-von-FDP-und-Naturschuetzern.html

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article217624294/Oekostrom-garantiert-oeffentliche-Sicherheit-Ein-Treppenwitz.html

https://www.naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/763-31-08-2020-pm-rechtsgutachten-stellt-fest-artenschutzrechtliche-ausnahmen-vom


„Bei diesem Gesetzentwurf auf Druck der Windlobby handelt es sich eher um ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, dieser Änderung des EEG nicht zuzustimmen.Protestieren Sie bei Ihrem Bundestagsabgeordneten gegen das geplante Gesetz und fordern Sie ihn auf, diesem nicht zuzustimmen!

Keine Sondergesetze für die Windindustrie! Keine Ausschaltung von Bürgern in Demokratien und von Naturschutz!

www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

Musterschreiben – kopieren Sie den nachfolgenden Text oder laden Sie sich hier das Dokument mit E-Mailadressen herunter:

In PM an Frau Dr. Saskia Ludwig und Frau Dr. Dietlinde Thiemann.

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) / § 1 Abs.  5:
„Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“

Sehr geehrte Frau / Herr,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass die Novellierung des EEG-Gesetzes 2021 in der derzeitigen Fassung nicht erfolgt. Insbesondere der Passus in § 1 Abs.  5: „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“ sollte entfallen.

Nur vorsorglich, natürlich liegt die stabile Energieversorgung und damit auch die Stromerzeugung im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Mit den sogenannten „erneuerbaren Energien“ Wind und Sonne ist das aber nicht leistbar. Sie stellen eine Gefahr für die Stabilität dar. 

Wenn ein solches Gesetz verabschiedet werden sollte, dass den Erneuerbaren Energien, speziell der Windkraft, einen ungerechtfertigten Sonderstatus zuerkennt, würde sich der Bundestag als unredlich oder als bar jeder Sachkenntnis darstellen.

Hier sind die Fakten zum Stand der Erfüllung des Zieldreiecks der Energiewende:

  • Es ist den meisten Bürgern bewusst, dass es allein mit Wind- und Sonnenenergie keine Versorgungssicherheit gibt und geben kann. 
  • Eine Bezahlbarkeit der Energie wird mit diesen Energiequellen ebenfalls nicht erreicht werden, egal aus welchen Finanzierungsquellen das Geld kommen soll, es wird immer von den Bürgern aufzubringen sein. 
  • Umweltverträglichkeit und Schutz der Natur mit Erneuerbaren Energien gibt es nicht! Sie führen zum Tod tausender Vögel, Fledermäuse und Insekten und die großflächige Reduzierung deren Lebensräume – ganz zu schweigen von den Gesundheitsgefährdungen durch Schall / Infraschall für den Menschen.                                                                           

Die Installation der Vielzahl von EE-Anlagen ist auch eine der Ursachen, die die sichere Trinkwasserversorgung in unserem Land zunehmend gefährden. 

  1. Die Industrialisierung der klimaschützenden Wälder mit Windkraft- und Photovoltaikanlagen reduziert das Wasserrückhaltungsvermögen dieser Wälder.
  2. Bis zu 30 m tiefe Stahlbeton-Fundamente von Windkraftanlagen zerstören Wasser führende Schichten, 
  3. Auf der Wind abgewandten Seite von Windkraftanlagen trocknet der Boden aus,
  4. Durch das Rotieren der Rotorblätter der Windkraftanlagen werden die atmosphärischen Schichten ständig verwirbelt, so dass der natürliche Luftaustausch gestört wird. Die sich in der Nacht vom Erdboden aus abkühlende Luft wird gestört und warme Luft aus höheren Luftschichten wird zurückgedrückt.
  5. Der Ressourcenverbrauch für das nur sehr geringe Ergebnis ist nicht verhältnismäßig – eine moderne Windkraftanlage wiegt ca. 7.000 t.
  6. Photovoltaikanlagen verbrauchen wertvollen Ackerboden und reduzieren das notwendige Versickern von Oberflächenwasser.

Je größer die Dichte all dieser Anlagen in unserem Land wird, umso stärker sind deren bislang ignorierten Kollateralschäden spürbar.

Aus der beigefügten Darstellung der monatlichen Einspeisung von Wind- und Solarstrom in Deutschland von Januar – September 2020 ist die Unzuverlässigkeit dieser von der Politik zu Unrecht präferierten Energiequellen sehr deutlich ablesbar.

In keinem Monat wurden im Mittel 50 % der installierten Leistung erbracht! Dieses miserable Ergebnis würde sich auch mit der Verdopplung der Anlagen nicht ändern, denn die Gründe sind wetterbedingt.

Es gibt also nicht einen akzeptablen übergeordneten öffentlichen Grund für weiteren Ausbau der Kapazitäten von Wind- und Solaranlagen!

Für die denkenden Bürger käme die Bestätigung eines solchen Gesetzentwurfes einer Entmündigung gleich, die öffentliche Beteiligung bei Projekten würde endgültig zur Farce. Die Zukunftsangst in der Bevölkerung nähme zwangsläufig zu, denn das Defizit an Daseinsvorsorge und die erkennbar falsche einseitige Ausrichtung der deutschen Energiepolitik führen in eine Sackgasse!

Windstromerzeugung und Photovoltaikanlagen liegen nicht im gesteigerten öffentlichen Interesse! Sie sind wie jede andere Industrieanlage zu betrachten.

Wir erwarten, dass die Abgeordneten Ihrer Fraktion gegen dieses Gesetz stimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

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