Investitionsbeschleunigungsgesetz – der Betrugsversuch zu Gunsten der Windindustrie

Hinter dem schönen Titel “Investitionsbeschleunigungsgesetz” (Quelle: https://www.cdu.de/artikel/ergebnisse-des-koalitionsausschusses-vom-08-       maerz-2020 – Ziffer IV. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren) verbirgt sich der Versuch, Rechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Vereinigungen zu Gunsten der Windindustrie zu beschneiden. Der nicht öffentlich verfügbare – uns vorliegende – Referentenentwurf dieses Gesetzes soll unter dem Deckmantel der Beschleunigung von Investitionsverfahren: 1. die Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Investitionsverfahren auf ein Mindestmaß herunterfahren und 2. Widerspruchs- und Klagerechte ins Leere laufen lassen. Sie sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Nach dem Motto: “Wir schaffen Tatsachen! Wer kann uns daran hindern? Was stören uns berechtigte Bürgersorgen!” wird der große Hammer geschwungen.

Bedauerlicherweise gibt es kaum öffentliche Stellungnahmen, geschweige denn Proteste – auch nicht von den großen Natur- und Umweltschutzverbänden und den sonst so aktiven Greenpeace*ern. Lediglich die Naturschutz Initiative e.V.” äußerte sich bisher öffentlich.


Wir haben uns am 06.08.2020 mit der nachstehenden Stellungnahme an das federführende Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewendet:


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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie heißt es im Koalitionsbeschluss vom 08.03.2020 – “…Wir erneuern unser Land und sorgen für Investitionen auf Rekordniveau.”
Leider bedeutet das aber auch mit dem geplanten Investitionsbeschleunigungsgesetz die Einschränkung wesentlicher Mitwirkungsrechte von Verbänden und Bürger*n. Dies betrifft die „Verschlankung“ von Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Beschneiden von Widerspruchs-/ und Klagerechten.
Widersprüche und Klagen von Dritten sollen keine aufschiebenden Wirkungen mehr haben. Dies stellt eine eindeutige „Aushebelung“ unseres Rechtssystems dar. Eine kritische Prüfung von Behördengenehmigungen wir damit defacto unmöglich gemacht. Irrtümer werden ggf. billigend in Kauf genommen. Es werden Tatsachen geschaffen, die irreparable Folgen haben können und nur unter Vernichtung von Kapital wieder korrigiert werden können.
… 
Auch ein Investitionsbeschleunigungsgesetz darf nicht missbraucht werden, um andere Gesetze außer Kraft zu setzen: Naturschutz, Wasserschutz und Wasserversorgungssicherung, Gesundheit der Bevölkerung und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß EU-Richtlinien und Aarhus Convention.
Eine Beschleunigung von Investitionen ist durchaus zu begrüßen. Dass muss aber auf schnellerem Handeln von Behörden und Gerichten erfolgen und nicht durch Abschaffung von Regelungen des Rechtsschutzes. Maßstab ist dabei das Grundgesetz. Verwiesen sei hier insbesondere auf Art. 2, Artikel 20a und die Artikel zur kommunalen Planungshoheit.
Weiterhin ist die Befangenheit von Abgeordneten und Behörden unbedingt auszuschließen, d.h. es müssen trotz aller Dringlichkeit objektive wissenschaftliche Gutachten erstellt werden. Das Vertrauen in staatliches Handeln sollte nicht durch Beschneidung von Mitwirkungsrechten untergraben werden.

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Teilen Sie unsere Bedenken und wenden Sie sich an unsere/Ihre Bundestags-abgeordneten.

Für den Landkreis Potsdam Mittelmark sind das Frau Dr. Saskia Ludwig (CDU), Frau Dr. Dietlind Tiemann (CDU) und Frau Anke Domscheit-Berg (Die Linke). Fordern Sie die Damen auf, dieses Gesetz nicht zu beschließen. Weitere Bundestagsabgeordnete finden Sie hier.

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