Es gibt ihn doch … den guten und den bösen Lärm …

Wie Sie wissen, hat sich der von mir geleitete Umweltausschuss der SVV Beelitz im Januar 2020 mit der Problematik Autobahnlärm in Fichtenwalde nach dem Waldbrand beschäftigt. Leider haben uns die Aussagen des Gutachters nicht zufrieden stellen können.

Also habe ich in der Folge über die Fraktion von BVB/Freie Wähler im Landtag eine kleine Anfrage mit folgenden Kern-Thesen an die Landesregierung stellen lassen … und Herr Minister Vogel (BÜ 90 / Grüne) hat geantwortet:

Aktuelle Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung, die auch in aktuelle Expertenempfehlungen eingegangen sind, so zum Beispiel der Weltgesundheitsorganisation, des Umweltbundesamtes oder des Sachverständigenrates für Umweltfragen, zeigen, dass für die Fortentwicklung der nationalen Rechtsvorschriften und Regelwerke zum Lärmschutz und zur Lärmvorsorge quellenspezifisch unterschiedliche Expositionswerte in Frage kommen.

Lesen Sie alles – zunächst der Text der Anfrage:

„Lärm ist ab einem bestimmten Grenzwert als gesundheitsgefährdend anerkannt.

Dies belegt u.a. eine neue internationale Übersichtsstudie unter der Federführung des Zentrums für Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz. Insbesondere eine gestörte Nachtruhe erhöht das Risiko, dass sich eine Herz-Kreislauf-Erkrankung entwickelt. Wesentliche Einflussfaktoren in diesem Prozess sind die Bildung von freien Radikalen (oxidativer Stress) und Entzündungsreaktionen in Gehirn, Herz und Gefäßen (Quelle: https://healthcare-in-europe.com/de/news/verkehrslaerm-macht-das-herz-krank-vor-allem-nachts.html#).

Auch die Weltgesundheitsorganisation hat sich eindeutig dazu geäußert:

„Lärm ist eine der größten Umweltgefahren für die körperliche und geistige Gesundheit und das Wohlergehen in der Europäischen Region“ (Quelle: https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-emissionen/who-laerm-ist-zweitgroesstes-gesundheitsproblem/

sowie http://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/press-releases/2018/press-information-note-on-the-launch-of-the-who-environmental-noise-guidelines-for-the-european-region).

In der Bundesrepublik Deutschland existieren zur Frage der Bewertung von Lärm und dessen Grenzwerten eine Vielzahl konkurrierender und sich hinsichtlich der Grenzwerte widersprechender Rechtsverordnungen. S. dazu u.a. https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=800.

Hier seine nur zwei Beispiele erwähnt:

  • Wird allerdings Gewerbelärm oder eine genehmigungspflichtige (Industrie-)Anlage (z.B. Windkraftanlage) bewertet, so trifft die TA-Lärm zu. Hier gelten für reine Wohngebiete 50 dB (A) am Tag und 35 dB (A) in der Nacht.

(Anmerkung: Die o.g. Abweichung von 14 dB (A) in der Nacht entspricht gefühlt einer Verdoppelung der Lautstärke!)

Schlussendlich kam das Bundesumweltamt 2019 zu der Schlussfolgerung:

„Lärm löst abhängig von der Tageszeit (Tag/Nacht) unterschiedliche Reaktionen aus. Im Allgemeinen sind bei Mittelungspegeln innerhalb von Wohnungen, die nachts unter 25 dB(A) und tags unter 35 dB(A) liegen, keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten. Diese Bedingungen werden bei gekippten Fenstern noch erreicht, wenn die Außenpegel nachts unter 40 dB(A) und tags unter 50 dB(A) liegen.“

Quelle = https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/s

Die vorgenannten Beispiele verdeutlichen das Problem. Ist Lärm nicht gleich Lärm?

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie ist diese dargestellte unterschiedlichen zulässige Lärmbeeinträchtigung mit dem Gleichheitsgrundsatz für alle Menschen vereinbar?

2. Warum hat die Landesregierung bisher ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu diesem Thema nicht (wie andere Bundesländer) durch eine Novellierung des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG / https://bravors.brandenburg.de/gesetze/limschg/8) genutzt?

3. Gibt es im Land Brandenburg einen Plan, diese aufgeführten unterschiedlichen Grenzwerte zu vereinheitlichen?

Peter Vida   MdL

Nur um es nochmals mit meinen Worten zusammenzufassen, das Problem sind unterschiedliche Lärm-Grenzwerte für unterschiedliche Lärmursachen. Es gibt also „guten“ und „schlechten“ Lärm.

Nunmehr liegt die Antwort von Herrn Minister Vogel (BÜ90/Grüne) vor. Kernaussagen sind:

„Die Notwendigkeit zu einer Novellierung des Landesimmissionsschutzgesetzes sieht die Landesregierung (vor diesem Hintergrund) nicht … Aktuelle Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung, die auch in aktuelle Expertenempfehlungen eingegangen sind, so zum Beispiel der Weltgesundheitsorganisation, des Umweltbundesamtes oder des Sachverständigenrates für Umweltfragen, zeigen, dass für die Fortentwicklung der nationalen Rechtsvorschriften und Regelwerke zum Lärmschutz und zur Lärmvorsorge quellenspezifisch unterschiedliche Expositionswerte in Frage kommen.“

Na wirklich Klasse: Es gibt also doch „guten (grünen)“ und „bösen“ Lärm! DANKE HERR MINISTER! Das interessante ist, dass der grüne Straßenlärm der „gute“ ist!

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