Waldkleeblatt ist jetzt 6-blättrig
Sie haben es bestimmt in der Presse verfolgt. In den letzten Wochen zog die geplante Sprühaktion gegen “Kiefernschädlinge” im Landkreis Potsdam Mittelmark die Öffentlichkeit in den Bann. Mehr dazu z.B. hier … oder auch hier. Letztendlich stoppte das Oberverwaltungsgericht den Einsatz.
Vor diesem Hintergrund bildete sich die BI NaturWald(Fichtenwalde, Borkwalde, Borkheide), die seit gestern (19.06.2019) das sechste Blatt des Waldkleeblattes ist!
Forderungen:
In Zeiten dramatischen Insekten-Sterbens kann es nicht der richtige Weg sein, auch noch die Wälder großflächig mit Pestiziden zu vergiften. Wir müssen heute schon dafür sorgen, so wenig wie möglich Insektizide einzusetzen. Und für die Zukunft müssen wir Voraussetzungen schaffen, ganz auf Pestizide verzichten zu können!
Sprecherinnen der neuen BI sind Meike Johannink und Petra Rimböck.
- Deshalb muss der Waldumbau viel stärker als bisher vorangetrieben werden. Es ist ein bestimmter Anteil an Laubbäumen notwendig, um eine gesunde Artenvielfalt und dadurch eine höhere Resilienz zu erhalten. Bei Aufforstungen muss mindestens ein Anteil von 40% Laubwald gesetzlich vorgeschrieben werden. Gleichzeitig wird damit die Anpassung der Wälder an den fortschreitenden Klimawandel vorangetrieben.
- Falls die Schadenslage den Einsatz eines Insektizids in den vorhandenen Monokulturen unumgänglich macht, sind selektiven, natürlichen Insektiziden der Vorzug zu geben (Beispiel: Bacillus thuringiensis-Präparate). Die zu behandelte Fläche muss so gering wie möglich gehalten werden. Alternativen Maßnahmen ist immer der Vorzug zu geben (Leimringe anbringen etc.).
- Bei der aviotechnischen Ausbringung des Insektizids ist auf einen größtmöglichen Abstand zu Wohnsiedlungen zu achten (mind. 500 m). Beflug-Karten sollen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
- Waldumbau ist eine Aufgabe für Generationen. In den gefährdeten Wäldern sind die natürlichen Feinde der Schädlinge zu fördern: Fledermäuse, Vögel, Schlupfwespen, Kamelhalsfliegen, Tachinen, Rote Waldameisen etc.). Die Möglichkeiten der natürlichen Schädlingsbekämpfung muss ein Schwerpunkt der Forschungen zum Waldumbau werden.
- In Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen ist ein Monitoring über Jahre notwendig.
Vorschläge zur Umsetzung unserer Forderungen:
- Kurzfristige Maßnahmen (2019):
Falls sich der Einsatz von Insektiziden im Wald nicht verhindern lässt, fordern wir:
- Abstand zur Wohnbebauung, landwirtschaftlich genutzten Flächen und offenen Wasserflächen von mindestens 500 m.
- Beachtung der erhöhten Waldbrandgefahr beim Einsatz von Karate forst;
- Information der Feuerwehren über Verhalten im Einsatzfall nach dem Ausbringen des Giftes.
- Verpflichtung, dass die Siedlungen nicht überflogen werden.
- Verpflichtung, dass die mittel- und kurzfristigen Maßnahmen umgesetzt werden.
- Maßnahmenkonzept zur Stärkung der natürlichen Feinde der Schädlinge (Fledermäuse, Vögel, Schlupfwespen, Kamelhalsfliegen, Tachinen, Rote Waldameisen etc.) erarbeiten und umsetzen – Handlungsempfehlungen für private Waldbesitzer erarbeiten.
- Monitoring einrichten.
Kommunikationsformen:
- Runder Tisch
- E-Mail-Verteiler
- Direkte Ansprechpartner benennen
- Mittelfristige Maßnahmen (2019-2020)
- Verpflichtung des Landesbetrieb Forst Brandenburg bei
- Aufforstung grundsätzlich auf Monokulturen zu verzichten (mind. 40 % Laubwald)
- Zielsetzung zum Waldumbau verändern (Stand: Umwandlung jährlich max. 2500 ha; Umbau über 100 Jahre! Ziel zzt.: Mischwälder 40 %; neu: 100 %!)
- Keine Fördermittel für Monokulturen ausreichen!
- Fördermittel werden nur ausgereicht, wenn Maßnahmen zur Stärkung der natürlichen Feinde der Schädlinge umgesetzt werden (s. Handlungsempfehlungen).
- Waldumbau als Maßnahme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen Schädlinge UND zur Minderung der Waldbrandgefahr begreifen (neben den anderen Funktionen des Waldes)!
- Langfristige Maßnahmen (2020-2023)
- Gesetzesänderung, dass alle Waldbesitzer gezwungen werden, Waldumbau zu betreiben (bei Aufforstung grundsätzlich auf Monokulturen zu verzichten).
- Vereinfachung der Verfahren zur Ausreichung von Fördermitteln; anzustreben sind 100% Förderung
- Fördermittel werden nur ausgereicht, wenn mind. 40 % Laubwald angepflanzt wird;
- Grundsatz der Fördermittelverteilung: Je höher der Anteil des Laubwaldes, desto höher die Förderung!
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