OVG stoppt Regionalplan Havelland-Fläming/Windenergie aus formalen Gründen
Das OVG Berlin-Brandenburg hat am gestrigen Montag (26.06.2018) den Regionalplan Havelland-Fläming/Windenergie aus formalen Gründen (Ausfertigungsmangel, Bekanntmachungsmangel, Auslegungsmangel) gekippt. Besonders wurde gerügt, dass weder die Auslegungsdokumente hinreichend genau bezeichnet wurden, noch die Einsichtnahme z.B. außerhalb der üblichen Arbeitszeiten möglich war. Damit war Beteiligung der Bürger nicht gesichert. Hier hätte das Gericht schon abbrechen können. Materielle Gründe wurden aber auch noch erörtert. Es gab allerdings keine konkreten Aussagen zu Mindestabständen, Tierökologischen-Abstands-Kriterien oder Freiraumverbund – dies hätten wir uns gewünscht! Hier wurde hauptsächlich die allgemeine Frage diskutiert, ob diese Faktoren als harte oder weiche Kriterien zu definieren sind. Ob der Regionalplan auch zu den anderen Planteilen kippt, blieb zunächst offen. Lesen Sie hier einen Artikel des Neuen Deutschland und zwei MAZ-Artikel dazu hier und unter diesem Link. Und hier geht es zur Pressemitteilung des OVG in dieser Sache.
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