Sind Windkraftanlagen tickende Zeitbomben?
Im Unterschied zu anderen Industrieanlagen unterliegen Windkraftanlagen nicht der staatlichen Prüfpflicht. Die Vielzahl von Zwischenfällen und Unfällen veranlassen nun auch die technischen Prüfdienste, wie den TÜV, zu mahneneden Worten. “Von einer „tickenden Zeitbombe“ spricht TÜV-Experte Dieter Roas, der einem Arbeitskreis aller Zugelassenen Überwachungsstellen vorsteht. Viele Windräder näherten sich einer Betriebszeit von 20 oder gar 25 Jahren. Grundsätzlich sind die Anlagen auf 20 Jahre ausgelegt, für eine Verlängerung der Betriebserlaubnis sind zusätzliche Prüfungen erforderlich.” Lesen Sie hier den Artikel aus der WELT vom 27.05.2018 dazu.
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