Stellungnahme Waldkleeblatt zum Entwurf der Brandenburger Wolfs-VO

Bereits im Juni 2017 hatten wir uns mit einer Stellungnahme zur Brandenburger Wolfsverordnung zu Wort gemeldet. Vor Kurzem fand eine abschließende Anhörung der Umwelt- und anderer Verbände zum überarbeiteten Entwurf der Brandenburgischen Wolfsverordnung statt. Hier haben uns wieder Eva Bogda und Dr. Hans-Joachim Müller kompetent vertreten. Im Ergebnis dieser Anhörung nun unser abschließender Standpunkt: “Wir möchten nochmals daran erinnern, dass der Wolf erst der Beginn der Rückkehr von ehemals ausgerotteten freilebenden Großtieren sein sollte und dies nach EU-Recht gewollt ist. „Unglückliche“ Panik-Reaktionen, wie kürzlich der unnötige Abschuss eines Wisents am 13.09.2017 im Grenzgebiet zu Polen sollten von vorn herein ausgeschlossen sein.” Insofern können wir nur unseren bereits mit Schreiben vom 20.06.2017 geäußerter Standpunkt bekräftigen, dass wir die BbgWolfV ablehnen. Warum, das können Sie hier nachlesen.Wir sind der Auffassung, dass der Entwurf der VO den Zielen und dem Wortlaut von diesbezüglichem Europa- und Bundesrecht widerspricht. Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart (Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV a = sog. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH). Diese europarechtliche Vorgabe wurde in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (§§ 7, 44, 45 BNatSchG) umgesetzt. Somit sind der Fang oder die Tötung eines Wolfes (Zugriffsverbot) als auch der Besitz, der Transport, der Handel, der Austausch oder das Angebot zum Verkauf (Besitzverbote) eindeutig untersagt. Der Wolf ist neben dem Biber die erste Tierart, bei der eine Wiederansiedlung in nennenswertem Umfang erfolgversprechend geschieht. Eine gezielte Unterstützung dieses erwünschten natürlichen Vorganges ist z.B. die Vernetzung der durch die Zersiedlung und Verkehrswege fragmentierter Lebensräume durch Wildbrücken. Nicht überlebensfähige Tiere können schon jetzt aus Tierschutzgründen von unabhängigen Tierärzten getötet werden. Bei unmittelbarer Gefahr für menschliches Leben greifen auch jetzt schon die Regelungen für Notwehr und Nothilfe. Alles darüber Hinausgehende – insbesondere die Vollzugsrechte für durch die Wolfspopulation real oder eingebildet wirtschaftlich Betroffene (Tierzüchter, Jäger, Anlieger usw.) – erscheinen als eine rechtlich und sittlich hoch problematische Unterwanderung der FFH-Richtlinie, die ein erhabenes Stück europäischer Kultur- und Rechtsentwicklung darstellt. Und hier der gesamte Text.

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