Brandenburger Landesumweltamt setzt Interimsverfahren zur Schallausbreitung um!
Das Brandenburger Landesumweltamt (LfU) setzt seit dem 08.11.2017 das sogenannte Interimsverfahren zur Schallausbreitung um! In der Praxis bedeutet dies, dass genehmigungsrelevante Schallprognosen um ca. 6 bis 9 dB korrigiert werden müssen. Somit ergeben sich im Umkehrschluss “automatisch” größere Abstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen etc.! Worum es genau geht, können Sie entweder hier oder unter diesem Link nachlesen. Das ist ein anerkennenswerter und bedeutender Schritt für mehr Schutz vor Windkraftanlagen! Offensichtlich hat das LfU an alle aktuellen Antragsteller eine Aufforderung versendet, die bisherigen (überholten) Schallgutachten zu überarbeiten. Zum Beschluss des LfU können Sie hier Näheres nachlesen.
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