UNFASSBAR … Spätabends im Bundestag … Wo sind eigentlich UNSERE Volksvertreter???

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, ungeachtet des vehementen Protests von Natur- und Tierschutzverbänden (auch unseres e.V.) hat der Bundestag am späten Donnerstagabend (22.06.2017) der letzten Woche die Aufweichung des Artenschutzes zugunsten der Windkraftindustrie beschlossen. Das Kalkül der Windkraftindustrie und ihrer parlamentarischen Verbündeten ging auf: Ohne kritische Reflexion oder Berichterstattung wurde der umstrittene Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes am späten Abend des 22. Juni 2017 vor weitgehend leeren Rängen im Bundestag diskutiert und anschließend von der Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und SPDangenommen. Wenige Dutzend Abgeordnete sorgten letztlich dafür, dass das artenschutz-rechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot zugunsten von Windenergie-projekten ausgehöhlt wird. “….Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.”DAMIT WURDE DAS TÖTUNGSVEBOT DES § 44 UNTERWANDERT! Dr. Nikolai Ziegler  von Vernunftkraft erklärte: “Der einzige Lichtblick, den wir in dieser Situation und Sache sehen ist, dass es sich bei der beschlossenen Novellierung um ein einfaches Gesetz handelt, welches mit einfacher parlamentarischer Mehrheit wieder geändert werden kann. Hoffen wir, dass eine aufgeklärte Mehrheit des nächsten Bundestages diesen Frevel rückgängig macht. Und dass bis dahin auf der vorgestern herbeigeführten Gesetzesgrundlage nicht allzu viel Unheil geschieht.” Mehr dazu lesen Sie hier. Da “wundern” wir uns über die Politikverdrossenheit und Wahlbeteiligungen um 50 % … WO SEID IHR VOLKSVERTRETER/-INNEN? Noch ein Grund mehr, keine Stimme Windkraftbefürwortern bei der Bundestagswahl!

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