Und sie kippen und brechen! Wir fordern größere Mindestabstände!

“Umgekippte Windkrafträder, abgebrochene Rotorblätter – so etwas hat es zuletzt vermehrt in Norddeutschland gegeben. Unfall-Rotscherlinde-06Aber auch in Thüringen und Sachsen gab es ähnliche Fälle. Der TÜV sieht die Betreiber in der Pflicht. Die sprechen allerdings von Ausnahmen.” Quelle = mdr Aktuell.  Und hier können Sie das aktuelle Störfallregistereinsehen. Sehenswert ist dazu auch der Beitrag des ARD-Mittags-Magazins. Die Schlussfolgerung aus diesen Unfällen kann nur darin bestehen, die Mindestabstände von WKA zu Wohnbebauungen auf mindestens 2.000 m sowie zu Autobahnen und Straßen auf mindestens 600 m zu erhöhen. Die Erfahrungen vom Rotorbruch in Lehnin (Mai 2016) und auchaktuell aus der Uckermark haben gezeigt, dass 2 m große Teile des Rotorblattes mehr als 500 m weit geflogen sind. Würden sie auf ein Fahrzeug treffen, wären die Insassen in Lebensgefahr. Die Anbauverbots-und Anbaubeschränkungszone an Bundesstraßen für den Fernverkehr umfasst derzeit lediglich einen Korridor von 100 Metern entlang von Bundesautobahnen bzw. 40 Metern von Bundesstraßen. Stehen solche hohen Windenergieanlagen an Straßen, sind die Risiken im Brandfall, bei Eisabwurf und bei statischen Problemen nicht ausreichend beherrschbar.

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