Lebensqualität im ländlichen Raum

Lebensqualität im ländlichen Raum (von Frau Dr. Goette / Borkheide)
Die lokale Aktionsgruppe (LAG) Fläming-Havel, die sich mit der Entwicklung des ländlichen Raumes beschäftigt, stellte 2014 eine Strukturanalyse der Region vor. Darin wurde für den Zeitraum 2010 bis 2030 ein Bevölkerungsrückgang um etwa 10% für das Land Brandenburg prognostiziert, in ländlichen Regionen 15-30%. Als Folgeproblem wurde die Verschlechterung der Grundversorgung (durch Schließung von Schulen, Geschäften, Arztpraxen sowie Streichung von Verkehrsverbindungen) in den betreffenden Gegenden genannt.
Am 7.9.2015 teilte das Statistische Bundesamt mit, daß die Zahl der Brandenburger bis 2060 um ein Viertel sinken wird (MAZ 8.9.2015). Am selben Tag nahm die Enquete-Kommission des Brandenburger Landtages, die sich mit der “Zukunft der ländlichen Region vor dem Hintergrund des demografischen Wandels” beschäftigen soll, ihre Arbeit auf. Dabei geht es um ein “Konzept für eine wirkungsvolle Daseinsvorsorge sowie eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der ländlichen Regionen in Brandenburg”. Bereits in der Vergangenheit wurden verschiedene Programme (ILE, LEADER, ELER) aufgelegt, die auf „die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum …“ ausgerichtet sind. Siehe auch hier.Diesen Bemühungen um eine Aufwertung des ländlichen Raumes steht jedoch eine permanente Entwertung durch Industrieprojekte mit Zerstörung von Natur- und Landschaftsbild gegenüber.So wird der ländliche Raum Brandenburgs in den letzten Jahren zunehmend durch ‘Windparks’ dominiert, die zahlreiche Anwohner belasten.
Als Argumente für das Leben auf dem Land werden von den Bürgern immer wieder Natur und Ruhe genannt, oft in Verbindung mit gesundheitlichen Aspekten. Und so wirbt auch der Landkreis Potsdam-Mittelmark mit „naturnahem Wohnen“ als „Eckpfeiler der hohen Lebensqualität im Landkreis“. Mehr zum Leitbild des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2012-2022 können Sie hier lesen.
Und weiter heißt es: „Die Zerstörung des Landschaftsbildes − insbesondere durch Versiegelung und den ungesteuerten Bau von Wind- und Solarparks −, aber auch die Überstrapazierung der Böden durch den exzessiven Anbau von Energiepflanzen, all dies sind für uns keine hinnehmbaren Entwicklungen.“ Doch trotz dieses Lippenbekenntnisses der Politik wird der Ausbau der ‘Windkraft’ ungebremst vorangetrieben.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG § 1) definiert: „Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ Immissionen von Windkraftanlagen sind sowohl optischer Natur (periodisch auftretende Schlagschatten, Blinken der Gefahrenfeuer, Drehung der Rotoren mit optischen Überschneidungen, optische Bedrängung) als auch akustischer Art (Schallemissionen). Sie können die Lebensqualität der Anwohner von ‘Windparks’ so stark beeinträchtigen, daß diese sich zu einem Ortswechsel gezwungen sehen. Muß dabei ein Haus aufgegeben werden, für das alle Ersparnisse aufgewendet wurden, kann der Neuanfang fern von WKA an den schlechten Verkaufschancen scheitern.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Land Brandenburg − Berlin räumt in ihrer Broschüre „Rückenwind für die Energie“ auf S. 21 ein: „Sicher hängt der Wert bzw. die Veräußerbarkeit von Immobilien in hohem Maße von ihrer Umgebung und den jeweiligen Vorlieben der Käuferschaft ab. Die Nachbarschaft von lärm- und schadstoffemittierenden Nutzungen wird daher meist zu einer Verschlechterung der Verkaufschancen führen.“
Der BGH betonte im Urteil über einen anderen Fall technogener Belastung (Strahlung durch eine große Mobilfunk-Sendeanlage) am 24. 1. 2014, daß bereits durch die Diskussion in der Gesellschaft über potentielle Gefahren ein maßgeblicher Wertverlust des Besitzes gegeben sei, der nur bei ausnahmslosem Einverständnis aller Betroffenen in Kauf zu nehmen sei (VZR 48/13; ).

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