Warnung vor Pachtverträgen für Windkraftanlagen

Mit Windkraftanlagen lässt sich viel Geld verdienen. Das schein insbesondere für Waldbesitzer ein lukratives Geschäft zu sein. Aber Achtung: Der Teufel steckt wie überall im Detail. Bereits 2014 hat VERNUNFTKRAFT in einem Informationsmaterial  vor “Risiken und Nebenwirkungen gewarnt.

Diese (also die Risiken für die Verpächter) werden nun durch die Antworten der Landesregierung auf eine kleine Kleineanfrage (322 der Abgeordneten Steeven Bretz und Ludwig Burkardt Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 6/689) Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg“ (DS 6/334) bekräftigt: Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 322 vom 24.02.2015/Frage 7: Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, private Verpächter vor unseriösen Verträgen mit Investoren zu schützen, die ungesetzliche Vereinbarungen enthalten (zum Beispiel vertragliche Festlegung der Teilentfernung der Fundamente, jährliche Ansparung der Rückbaukosten, kein Rückbau der Zuwegung und Ähnliches)? Zu Frage 7: Nein. Die Ausgestaltung privatrechtlicher Verträge obliegt den Vertragspartnern. Den gesamten Wortlaut lesen Sie hier: KA_322_Zuleitung_Antwort . Das bedarf keine Kommentars.

 

 

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