Windkraftanlagen und Infraschall

Nun bereits zum vierten Mal Infos von Familie Goette (Vielen Dank!) rund um WKA. Hier zur Problematik Infraschall:

Immer wieder klagen Anwohner von Windkraftanlagen über gesundheitliche Beschwerden. Insbesondere Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Blutdruckschwankungen, Depression, Schlafstörungen und Erschöpfung werden genannt. Mediziner bringen die genannten Symptome mit der Einwirkung tieffrequenter Schallwellen, die von Windkraftanlagen ausgehen, in Verbindung. Sie werden unter dem Begriff „Windturbinen-Syndrom / Vibroakustisches Syndrom“ zusammengefasst.

Windkraftanlagen sind Energiewandler, die die natürliche Strömungsenergie des Windes in elektrische Energie überführen sollen. Dabei wird ein großer Teil der Energie als Druckwelle (Schall) freigesetzt, und zwar überwiegend aufgrund aerodynamischer Prozesse (Luftverwirbelungen, Lastenänderungen an den Rotorblättern). Die Frequenz der Schallwellen liegt teilweise im Hörbereich des Menschen (Hörschall), teilweise darunter (< 20 Hz, Infraschall).

Wissenschaftler konnten nachweisen, dass auch der tieffrequente, nicht hörbare Infraschall im Innenohr registriert wird und eine Kette von Körperreaktionen hervorruft. Diese Forschungsergebnisse widerlegen somit die lange Zeit vertretene These, dass Schallwellen, die unterhalb der bewussten Wahrnehmungsgrenze des Menschen liegen, keinerlei Wirkung auf den Organismus ausüben. Noch ist nicht das gesamte Ausmaß der komplexen Vorgänge erfasst. Vergeblich wies bereits 2007 das Robert-Koch-Institut auf erhöhten Forschungsbedarf hin und sprach von einem „sehr ernst  zunehmenden Problem“.

Die gesetzliche Grundlage für die Beurteilung der Schallemission von Windkraftanlagen bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und hier insbesondere die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TALärm) und die DIN 45680. Dabei werden tieffrequente Geräuschimmissionen nur gering gewertet, Infraschall wird gar nicht erfasst. Beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer WKA muss der Antragsteller lediglich eine Prognose des zu erwartenden hörbaren Lärms vorlegen. Berechnungsgrundlage bildet eine mittlere Windge-schwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe der Anlage. Infraschall ist von starker Durchdringungskraft und enormer Reichweite. Da es keine effektiven Schallschutzmaßnahmen dagegen gibt, besteht der einzige Schutz vor dem Windturbinen-Syndrom in einem ausreichenden Abstand zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung. Die Weltgesundheitsorganisation mahnte 2008, dass die Regierungen „sicherstellen müssen, daß die wirtschaftlichen und sozialen Antworten der Politik auf den Klimawandel und andere Verschlechterungen der Umweltbedingungen den berechtigten Anspruch auf Gesundheit berücksichtigen“. Sie empfiehlt einen Mindestabstand von zwei Kilometern. Deutschlandweit wird derzeit die „10-H-Regelung“ diskutiert. Sie bedeutet, dass der Abstand zu Wohnbebauungen der 10-fachen Höhe der jeweiligen WKA entspricht. Lediglich der Freistaat Bayern hat dies gegenwärtig umgesetzt.

Wiederholt hat die Brandenburger Landesregierung betont, diese Regelung nicht einführen zu wollen. Durch die Steuerung des WKA-Ausbaus mittels der Regionalplanung „sei die rechtssichere Abwägung der gegensätzlichen Interessen zwischen Bürgern und Energieunternehmen“ gewährleistet (MAZ 4. 10. 2014). Für die Einführung der 10-H-Regelung setzt sich derzeit eine Volksinitiative in Brandenburg (wir berichteten) ein.

Anders als in Deutschland nimmt Dänemark die Problematik Infraschall ernst und hat in diesem Jahr den Ausbau weiterer Windparks gestoppt (wir berichteten – s. „Die Welt“ vom 02.03.2015 )

Informieren Sie sich weiter:

Diagnostic criteria for adverse health eff ects in the environs of wind turbines: htt p://shr.sagepub.com/content/5/10/2054270414554048.full.pdf

Toward a Case Defi nition of Adverse Health Eff ects in the Environs of Industrial Wind Turbines: Facilitating a Clinical Diagnosis: htt p://danhalt.homestead.com/fi les/Case_

Defi nition_of_Adverse_Health_Eff ects.pdf

Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé, Psychologische und physiologische Wirkung von Infraschall.

18. umweltt oxikologisches Kolloquium, Stutt gart 18. 10. 2012: htt p://www.

gesundheitsamt-bw.de/MLS/Documents/Berichtsband_Frtbldg_Infraschall.pdf

htt p://www.umweltbundesamt.de/sites/default/fi les/medien/378/publikationen/texte_

40_2014_machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf

Weitere Literatur in

Mythos: Der Mensch ist durch geltende Gesetze vor allen Gefah­ren hinrei­chend geschützt. Durch Windkraft­an­la­gen droht keine Beein­träch­ti­gung der mensch­li­chen Gesundheit.

http://www.eike-klima-energie.eu/news-cache/gesundheitsgefaehrdung-durch-windradgenerierten-

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