Bundesgerichtshof erklärt Enteignung zugunsten von Windkraftanlagen für nichig!

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie über ein überaus wichtiges Urteil zugunsten von Windkraftgegnern informieren. In einer taufrischen Entscheidung vom 12.03.2015 hat der BGH ein bahnbrechendes Urteil gesprochen. Eine Thüringer Gemeinde hatte erbittert gegen die Errichtung von WKA auf ihrem Territorium gekämpft. Letztendlich sollten benötigte Flächen u.a. für Zuleitungen auf dem Wege der Enteignung “zur Verfügung” gestellt werden. Dies hat der BGH nun letztinstanzlich gestoppt. Ein großer Sieg auch für uns als Anti-WKA-Bürgerinitiativen! Mehr lesen Sie hier.

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