Rückbau noch ohne Zeitplan

Irgendwann müssen ja die vielen Windräder, die errichtet wurden oder noch errichtet werden, ja wieder entfernt werden. Dafür gibt es in Brandenburg noch keinen Zeitplan – wie jetzt die PNN unter der Überschrift Kein Zeitplan für Rückbau von Windkraft – Ab 2035 Entsorgungswelle für veraltete Windräder berichtete. Der Rückbau ist gegebenenfalls, z.B. wenn der Betreiber rechtzeitig Pleite geht, mit erheblichen Risiken für die Grundstückseigentümer verbunden:

Experten gehen davon aus, dass in etwa 20 Jahren die große Entsorgungswelle für dann veraltete Windräder beginnt. Bei Anlagen mit einer Nabenhöhe von rund 100 Metern kommt beim Abriss eine Menge Bauschutt zusammen. Zudem müssen das Metall der Generatoren und die Faserverbundstoffe der Rotoren entsorgt werden.

Vogelsänger erklärte, dass bei der Ermittlung der Rückbaukosten zehn Prozent der Rohbaukosten anzusetzen seien. Als fiktive Rohbausumme seien wiederum 40 Prozent der Herstellungskosten zu berücksichtigen.

Die Kosten für den Rückbau trägt laut Umweltministerium der Betreiber der Windkraftanlage; unter Umständen könne auch der Eigentümer des Grundstücks in Anspruch genommen werden.

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