Mindestabstand 10 H jetzt!
Am 11. Juli 2014 hat der Bundesrat der vom Bundestag auf den Weg gebrachten Länderöffnungsklausel zugestimmt. Das Land Sachsen will den dadurch gewonnenen Spielraum zügig umsetzen, wie einer Pressemitteilung des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr noch vom selben Tag zu entnehmen ist:
„Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn sie die Interessen der Bürger vor Ort berücksichtigt. Das pauschale Vorrecht für Windkraftanlagen passt dazu nicht. Sachsen wird den nun gewonnenen Handlungsspielraum nutzen und zügig eine entsprechende landesweite Regelung treffen, die regionale und lokale Gegebenheiten berücksichtigt – und vor allem die Belange der Anwohner“, so Morlok. „Der Freistaat ist Energieland und steht auch weiterhin zur Förderung der Erneuerbaren Energien.“
Bisher sind Windkraftanlagen von den sonst üblichen Vorschriften für Bauvorhaben im Außenbereich befreit. Mit der Änderung des BauGB können die Bundesländer selbst entsprechende Regeln festlegen. Sachsen macht sich für einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur nächstgelegenen Wohnbebauung von „10H“ stark – die Entfernung soll dem 10fachen der Gesamthöhe (einschließlich Rotorblätter) entsprechen.
Jetzt ist das Land Brandenburg gefordert, dem zu folgen. Wir sind aufgefordert, das zu unterstützen, beispielsweise, indem wir unseren Landtagsabgeordneten einen Brief schrieben, wie den der BI in Crussow.
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