Wollen “Grüne” Volksbegehren gegen Windräder verhindern?

Sehr geehrte Damen und Herren,  liebe Unterstützer/-innen unserer Ziele,  die MAZ von heute berichtete über einen fragwürdigen Vorstoß der “Grünen” im Land Brandenburg. Ein von den “Grünen” beauftragtes Gutachten soll beweisen, dass unser Volksbegehren ins Leere läuft. Lesen Sie hier den Artikel.  Um es gleich vorweg zu nehmen: Das Gutachten sagt, was nicht geht. Oder was vielleicht nicht geht. ABER: Das ist ja bekannt. UND: Darauf kommt es aber gar nicht an. DENN: Das Volksbegehren soll ja gerade zu einer Neuregelung führen!   Wir fragen uns: Soll ein Volksbegehren mit juristischen Spitzfindigkeiten diskreditiert werden, weil das Ergebnis nicht passen könnte?In dem Artikel wird richtig erwähnt, dass im Herbst vorigen Jahres die Volksinitiative gegen Windräder im Wald und für größere Mindestabstände zu Wohnbebauungen vom Landtag (auch mit den Stimmen der “Grünen”!) mehrheitlich abgewiesen wurde.
Dann ist es das gute Recht, ein Volksbegehren zu beantragen. Das haben wir gemacht und das wurde auch genehmigt!  Beide Verfahren sind Bestandteile unserer Demokratie und dienen der Willensbildung. Es geht dabei immer um Themen, die derzeit nicht (oder nicht im Interesse der Initiatoren) geregelt sind! Durch Befragung des Volkes soll ja gerade erreicht werden, eine neue Regelung zu treffen.  Insofern stellt sich die Frage: Was bezwecken die “Grünen” eigentlich mit dem Gutachten?  Dass derzeit Windräder in Wälder gebaut werden dürfen und dass es keine ausreichenden Mindestabstände zu Wohnbebauungen gibt, ist ja bekannt! Darum geht es doch aber gar nicht. Es geht um eine Neuregelung. Und dazu wird das Volk befragt. Stimmen also mehr als 80.000 wahlberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger dem Volksbegehren zu, muss sich der Landtag mit einer Neuregelung befassen. Er muss also neues Recht schaffen. Oder auch nicht. Dann käme die dritte Runde, ein Volksentscheid.  Alles das ist doch den “Grünen” bekannt. Das „üben“ sie ja selbst gerade an der Massentierhaltung. Auch hier reichen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen offensichtlich nicht aus. Sonst hätte es ja das erfolgreiche Volksbegehren zur Massentierhaltung nicht gegeben.  Man muss sich also fragen, was ist der wirkliche Zweck der Beauftragung des Gutachtens und der Reaktion der Grünen. Soll hier ein legitimes Volksbegehren bereits im Vorfeld diskreditiert und ggf. noch verhindert werden? Soll die Bevölkerung verunsichert werden?  Wir werden uns davon nicht beeindrucken lassen!  NUR GEMEINSAM SIND WIR STARK! JETZT ERST RECHT! Unterstützen Sie das Volksbegehren – beantragen Sie hier Ihre Abstimmungsunterlagen!

Visits: 0