Flächenpotentiale für erneuerbare Energien in Deutschland (BMVI)

Quelle des Nachstehenden ist die Online-Publikation, Nr. 08/2015 des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

“Die Frage nach der Verfügbarkeit möglichst raum- und umweltverträglicher Flächen- und Erzeugungspotenziale gewinnt auf allen Planungsebenen (Bund, Länder, Regionen und Kommunen) zunehmend an Bedeutung. Dahinter steht das erklärte Ziel der Bundesregierung die Nutzung erneuerbarer Energien (EE), insbesondere zur Stromerzeugung, deutlich auszubauen. Das 2010 von der Bundesregierung beschlossene Energiekonzept formuliert hierzu Ausbauziele, die den Nutzungsdruck auf die verfügbaren Flächen absehbar deutlich erhöhen werden. Durch das zuletzt 2014 novellierte EEG wird vermutlich auch die Zunahme des Flächendrucks etwas gemindert, der Trend wird aber anhalten.Den gesamten Beitrag des BMVI lesen Sie bitte hier.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien (EE) aufgrund des größeren Flächenbedarfs im Vergleich zur fossilen Energieerzeugung wesentlich raumwirksamer ist. Hintergrund ist die geringere Energiedichte der EE. Zwar ist die Intensität der Auswirkungen einzelner Anlagen und Nutzungen deutlich schwächer, die von den Wirkungen betroffene Gesamtfläche jedoch bedeutend größer. Bereits heute, bei einem EE-Anteil von ca. 20 % am Bruttostromverbrauch [BMU 2012c], sind sichtbare Nutzungskonflikte mit anderen Raumnutzungen und den Zielen des Naturschutzes eine ubiquitäre Begleiterscheinung. Mit Blick auf das Bundesziel, bis 2020 den EE-Anteil am Bruttostromverbrauch auf 35 % und bis 2030 auf 50 % zu erhöhen, wird deutlich, dass sich die Konflikte weiter verschärfen werden. Zur Konfliktvermeidung bzw. -minimierung, ist es erforderlich, die unter angemessener Berücksichtigung von Raum- und Umweltbelangen vorliegenden Flächenpotenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien zu kennen, um Vorhaben zukünftig auf die geeigneten Standorte lenken zu können. Denn nicht jeder Raum ist gleichermaßen für die Nutzung der verschiedenen Sparten der erneuerbaren Energien geeignet. Um negati-ve Auswirkungen zu minimieren, ist daher eine räumliche Steuerung des Ausbaus auf jene Standorte unerlässlich, die sich besonders für die entsprechende Nutzungsart eignen und gleichzeitig andere Nutzungs- und Schutzbelange möglichst wenig beeinträchtigt. Der Raumordnung kommt dabei die wichtige Rolle zu, die Eignungsmerkmale sowie die entgegenstehenden Nutzungs- und Schutzbelange möglichst frühzeitig in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen. Das sollte bereits bei der Formulierung von Ausbauzielen durch die Bundesregierung beginnen, indem diese von Anfang an mit den unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Nutzungs- und Schutzbelange zur Verfügung stehenden Flächenpotenzialen abgeglichen werden.” Den gesamten Beitrag des BMVI lesen Sie bitte hier.

 

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