Gartenabfälle gehören nicht in den Wald!

Pressemitteilung des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg:

Müncheberg – Mit einem Aktionstag weist der Landesbetrieb Forst Brandenburg auf das Thema „Gartenabfälle gehören nicht in den Wald“ hin. Forstleute in Müncheberg (Landkreis Märkisch-Oderland) informieren über die Risiken der illegalen Entsorgung von Gartenabfällen im Wald.

Landesweit wollen Oberförstereien mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden für dieses Thema sensibilisieren. Brandenburg ist das Land der Kleingärten und Hausgärten: Ein zentrales Anliegen dieser Aktion ist, auf die Alternativen der Grünabfallentsorgung aufmerksam zu machen. Leider landen pflanzliche Gartenabfälle allzu häufig im Wald. Etliche Gartenbesitzer meinen immer noch, der Natur damit etwas Gutes zu tun oder sehen dies als Kavaliersdelikt an – für den Wald ein folgenschwerer Irrtum.

Der Wald nimmt Schaden durch abgelagerte Gartenabfälle. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sind nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln zu sehen – ein Beleg für eine massive Nährstoffanreicherung. Insbesondere gelangt so Nitrat in den Waldboden. Das Salz kann von den Waldpflanzen in dieser Menge nicht aufgenommen werden, hierdurch in das Grundwasser gelangen und somit das Trinkwasser schädigen.

Abgelagerter Rasenschnitt führt zu Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozessen und letztendlich zum Absterben von Organismen. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird gestört. Durch die Gärprozesse unter Luftabschluss kann es sogar zur Selbstentzündung und letztlich zum Waldbrand kommen.

Zweige von Strauch- und Baumschnitten können Pilzkrankheiten übertragen und die in den Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln und Knollen zur Ausbreitung nicht heimischer Pflanzen im Wald führen, welche die vorhandene heimische Flora sowie die von dieser Lebensgrundlage abhängigen Tiere verdrängen und so zum Artenwandel beitragen. Die häufig anzutreffende Kanadische Goldrute ist ein Beispiel dafür.

Sachgerechte Entsorgung ist Pflicht und spart Geld. Pflanzliche Abfälle aus Gärten – wie andere Haushaltsabfälle auch – sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Landkreis, der kreisfreien Stadt beziehungsweise dem Abfallzweckverband zu überlassen, wenn sie nicht selbst kompostiert werden können. Möglichkeiten zur Grünabfallsammlung in Laubsäcken, auf Wertstoffhöfen, teilweise durch Biotonnen, sind ausreichend vorhanden.

Die illegale Entsorgung im Wald ist auch keineswegs kostensparend, sondern belastet die Allgemeinheit. Diese Kosten werden auf die Abfallentsorgungsgebühren umgelegt und belasten so die Gesamtheit aller Gebührenzahler.

Darüber hinaus verstößt die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen im Wald gegen Abfallrecht und gegen waldrechtliche Vorschriften. Als Ordnungswidrigkeit kann dies forstrechtlich mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Neben Müncheberg wird es in Abstimmung mit den jeweiligen für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden in weiteren Oberförstereien Aktionen geben. Für die Kampagne wurde ein Faltblatt erarbeitet. Weitere Informationen zu Grünabfällen im Wald unter:

www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.296598.de

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